GENEON NACHHALTIGKEITSPOLITIK UND EU OFFENLEGUNGSVERORDNUNG

Die Europäische Union hat sich mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zur Verfolgung der darin vereinbarten Klimaziele sowie einer nachhaltigeren Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft verpflichtet. Die dafür erforderlichen jährlichen Investitionen im dreistelligen Milliardenbetrag können nicht allein von staatlicher Seite aufgebracht werden. Die am 27. November 2019 in Kraft getretene Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) ist ein Baustein, um mittels Erhöhung von Transparenz und Harmonisierung der Offenlegungsanforderungen im Finanzdienstleistungssektor Finanzmittelflüsse hin zu einer treibhausgasarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandfähigeren Entwicklung auszurichten.

In der Offenlegungsverordnung werden u.a. die Begriffe der „Nachhaltigkeitspräferenzen“, der „Nachhaltigkeitsfaktoren“ und der „Nachhaltigkeitsrisiken“ definiert. Dabei wird überwiegend auf die Begriffsbestimmungen der Offenlegungsverordnung verwiesen.

Demnach sind Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, das wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.

Aufgrund der Offenlegungsverordnung (VO) sind wir ab dem 10. März 2021 zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

  • Informationen über die Art und Weise der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Investmententscheidungen und Anlageempfehlungen (Art. 3 OffenlegungsVO)

  • Erklärung zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 OffenlegungsVO)

  • Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO)

  • Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen (Art. 10 OffenlegungsVO)


UMSETZUNG ART. 3 EU OFFENLEGUNGS VO

ART UND WEISE DER EINBEZIEHUNG VON NACHHALTIGKEITSRISIKEN IN UNSERE INVESTMENTENTSCHEIDUNGEN UND ANLAGEEMPFEHLUNGEN

Geld wirkt. Immer.

Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern.

Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen der Vermögensverwaltung und Anlageberatung – nicht aber im Rahmen des sog. beratungsfreien Geschäfts – erfragen wir deren diesbezüglichen Vorstellungen und Wünsche und setzen diese sodann um.

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken werden so unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Wir haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können. Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen bzw. Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Das Anlageuniversum des Aktienfonds orientiert sich daher am Portfolio des Global Challenges Index (GCX), dessen Systematik, Ausschlusskriterien und Positivkriterien wir ausführlich auf unserer Webseite http://www.nachhaltige-geldanlage.org erläutern. Als Lizenznehmer des GCX haben wir so Zugriff auf das Research und die Bewertungsmethoden der Ratingagentur.

Die Identifikation geeigneter Anlagen in den Programmen der Vermögensverwaltungen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren bzw. empfehlen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
Unter der Voraussetzung, dass es uns gelingt, Unternehmen mit erhöhtem Risikopotenzial zu identifizieren und von einer Anlage auszuschließen, dürften sich die verbleibenden Nachhaltigkeitsrestrisiken nur in einem geringen Umfang nachteilig auf die Rendite auswirken und nicht signifikant vom allgemeinen Marktrisiko abweichen. Nachhaltigkeitsrisiken, die für uns in dem oben beschriebenen Identifizierungsprozess nicht erkennbar sind, können sich erheblich stärker auf die Rendite auswirken.

UMSETZUNG ART 4,5,10 EU OFFENLEGUNGSVO

Erklärung zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
(Art 4 EU OffenlegungsVO)

Geld wirkt. Immer.

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen bzw. Empfehlungen zu vermeiden.

Dies fördern wir mit unser Anlagepolitik in den eigenen Investmentfonds und den Vermögensverwaltungsstrategien. Hier werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit, aber auch weiterer, öffentlich zur Verfügung stehender Informationen.

Allerdings kann eine Berücksichtigung auf Grund sich erst in Zukunft aufbauender, aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter manchmal lediglich bedingt erfolgen. Hier setzen wir durch eigenes Research nach und erfragen die konkreten Ausschluss- und/oder Positivkriterien der Fonds.

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 EU OffenlegungsVO)

Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen (Art. 10 EU OffenlegungsVO)

Der Aktienfonds GENEON Global Challenges Select orientiert sich ausschließlich an den ethisch – nachhaltigen Anlagekriterien des Global Challenges Index (GCX). Die Kriterien erläutern wir ausführlich auf der Webseite http://www.nachhaltige-geldanlage.org. Die BörsenAG veröffentlicht Informationen hierzu auf ihrer Webseite.

In den Vermögensverwaltungsprogrammen verwenden wir ausschließlich Fonds und ETF mit Nachhaltigkeitskriterien. Wir orientieren uns dabei an der Handreichung für Verbraucher*innen zur Beurteilung der Nachhaltigkeit von Geldanlagen und streben eine größtmögliche Schnittmenge mit den Ausschlusskriterien Rüstung, fossile Brennstoffe, Kernenergie und Verletzung der UN Global Compact Prinzipien an. Themenfonds, die aufgrund ihrer Anlagepolitik die Zielerreichung der 17 UN Sustainable Goals unterstützen können ebenfalls eingesetzt werden. Als Informationsquelle dienen uns die Angaben der Fondsgesellschaften und bei Bedarf von Ratingagenturen.